Dr. iur. Christoph Bertisch, LL.M. studierte an der Universität Basel und war dort als Assistent von Prof Dr. Spiro tätig. Er erwarb 1991 das Anwaltspatent und praktiziert seither als Anwalt. Zudem verfügt Dr. Bertisch über die Anwaltszulassung in New York (New York Bar). Er spricht neben Deutsch auch Französisch, Englisch und hat gute Kenntnisse der russischen Sprache.
Erfahrung, Kompetenz und Einfühlsamkeit bilden die Grundlage für eine vertrauenswürdige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Als zuverlässiger Rechtsanwalt in Zürich legt Dr. Bertisch besonderen Wert darauf, Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch über Ihre individuelle Situation präzise aufzuklären, um gemeinsam eine optimale Strategie zu entwickeln selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen bzw. wirtschaftlichen Interessen.
Ein zentrales Ziel ist die Erarbeitung von Alternativen zu langwierigen Prozessen. Sollte jedoch keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, vertritt er Sie mit Nachdruck vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Dr. Bertisch verfügt über besondere Expertise im Schnittbereich Erbrecht und Strafrecht. Herr Dr. Bertisch übt seine berufliche Tätigkeit in Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Marina Kreutzmann aus. Beide Anwälte führen ihre eigenen Mandate, sie beraten sich aber im Hintergrund gegenseitig.
Lic. iur. Marina Kreutzmann absolvierte ihr Jus-Studium an der Universität Zürich. Nach langjähriger Tätigkeit am Obergericht des Kantons Zürich erwarb sie 1996 das zürcherische Anwaltspatent und ist seither als Anwältin tätig. Sie spricht neben Deutsch auch Französisch, Italienisch und Englisch.